Kapitel 9
" zu verlieren, hoffte, daß "eine entscheidende Frage mit dem Norden gemacht werden wird". Im Februar 1850 schrieb er, "Disunion ist die einzige Alternative das wird uns verlassen."[7] bei letztem, der von irgendeiner Art von der Handlung darin unterstützt wird, dreizehn Südliche Staaten, und in neun Staaten nach Vereinbarung von Delegierte seiner Südlichen Konvention, er erklärte im Senat, 4. März, "der Süden, wird gegen den Wilmot-Vorbehalt verbunden, und gehabt sich, durch ernste Beschlüsse, sollte, sich zu widersetzen es wird" adoptiert. "Das Süd wird gezwungen werden, dazwischen zu wählen Abschaffung und Loslösung." "Die Südlichen Staaten. . . können Sie nicht bleiben Sie, wie Sachen jetzt, konsequent mit Ehre und Sicherheit, sind, in die Gewerkschaft."[8] [7] Calhoun, Corr., p. 781; cf. 764-766, 778, 780, 783-784. [8] Cong. Globus, XXI. 451-455, 463,; Corr., p. 784. Auf des Calhoun's Einstellung, Ames, Calhoun, pp. 6-7; Stephenson, in Yale Review,, 1919 p. 216; Newbury in Süd Atlantik Quarterly, XI. 259; Hamer, Loslösungsbewegung in Süd-Carolina, 1847-1852, pp. 49-54. Dieser Beverley Tucker urteilte richtig, daß diese Rede von Calhoun ausgedrückt ist das, was "im Verstand jedes Mannes im Staat war", von the.approval von Hammond und anderen Beobachtern bestätigt; durch ihr Urteil, das "jeder für Spaltung und niemanden reif war, bereit, zugunsten von der Gewerkschaft" eine Rede zu halten; durch das Zeugnis vom Gouverneur, dieser Süden Carolina ist "dafür bereit und besorgt ein unmittelbare Trennung"; und durch das gleichzeitige Zeugnis von eben die wenigen "Unionisten" mögen Petigru und Lieber, die Webster schrieben,, "fast jeder ist für südliche Trennung", "Spaltung ist das. . . vorherrschende Sentimentalität." "Für das Bewaffnen des Staates $350,000 hat setzen Sie zur Verfügung des Gouverneures." "Ich hatte mich versammelt das gesetzgebende Gewalt zwei oder drei Wochen vor der regulären Versammlung", fügt hinzu der Gouverneur, "solchen waren der aufgeregte Staat des öffentlichen Verstandes dabei
| <- | Contents | -> |