Kapitel 29
Rechtsanwälte und Rechtsanwälte-General oder Manager der Anklage, handelten mit der Wut, der in solchen Umständen,; Geschworene hatte natürlich genug der nationalen Gärung teil; und Richter dessen Pflicht es war sie gegen solche Eindrücke zu schützen, war skandalös aktiv darin, sie in ihren Vorurteilen zu bestätigen, und das Erregen ihrer Leidenschaften. Der König, der haben sollte, bezweifelt die Ganzen der Handlung, nie einmal übte sein herrliches Vorrecht der Gnade. Es wird gesagt, daß er nicht wagte. Sein Thron vielleicht sein Leben stand auf dem Spiel; und die Geschichte möbliert uns nicht damit das Beispiel irgendeines Monarchen mit dem das Leben des Unschuldigen oder sogar verdienstliche Themen schienen je von viel Gewicht zu sein, wenn darin gesetzt hat balancieren Sie gegen solche Überlegungen. Die Maßnahmen der vorherrschenden Partei im Unterhaus, in diese Zeiten erscheinen, mit der Ausnahme von ihrem fürchterlichen Verfahren im Unternehmen der vorgegebenen Handlung, und von ihr Gewalt gegen jene, die ersuchten und dagegen adressierten, Parlament, gewesen zu sein, im allgemeinen, sehr lobenswert und verdienstlich; und doch habe ich Angst, daß es vielleicht zu Recht verdächtigt wird, daß es war genau zu diesem Teil von ihrem Verhalten, der dazu erzählte, das Handlung, und das höchst verwerflich ist, daß sie dafür verschuldet wurden, ihre Macht, den Adligen zu machen, und, in einigen Beispielen, erfolgreich Kämpfe für Freiheit, die deshalb sehr zu ihrem Gedächtnis ehrt. Das Gefahr, die immer von militärischem Machtsein wahrgenommen werden sollte, ins Sicht weiser Männer, das Dringendste, sie wählten zuerst das Auflösen von der Armee, und die zwei Häuser verabschiedeten ein Gesetz zu diesem Zweck, zu welcher der König fand sich verpflichtet, zuzustimmen. Aber zur Rechnung welcher folgte, für das Begründen der regulären Assemblierung davon das Miliz, und für das Sorgen sechs Wochen darin für ihr bewaffnetes Sein das Jahr opponierte er seine königliche Verneinung; so seine Einstellung darauf machend das
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