Kapitel 16
Hegel, _The Philosophy von Right_, übersetzte von Dyde, London, 1896,, p. 56.] Commonwealths von vielen Graden von Entwicklung haben erkannt Ungleichheiten vieler Arten, und hat ihre Themen dementsprechend behandelt. "Für Nahrung" sagte Bentham mit abstoßend Offenheit, "nichts als Selbst,- hinsichtlich der Zuneigung wird dienen." Wohlwollen, das er für einen Wertgegenstand hielt, Zusatz "für einen Nachtisch." Er hatte das Individuum in Verstand, und er machte Ungerechtigkeit zu Individuen in sicher von ihren Verbindungen. Aber wie macht Sachen Aussehen, wenn wir den Verbindungen unsere Aufmerksamkeit zwischen Staaten zuwenden? Macht keine geben Sie eigentlich an, machen Sie es zu einer Übung, seinen Nachbarn als sich zu behandeln? Würden billigen seine Bürger sein Machen damit? Der Römer wurde gezwungen, einen _jus gentium_ zu formulieren, ein Gesetz von Nationen, mit jenen fertigzuwerden, die, zu ihm, jenseits dem Blassen davon eine Stelle hielten, Gesetz als er wußte es. [Fußnote: sehen Sie HERR HENRY MAINE, _Ancient Law_,, Kapitel iii.] viele Jahrhunderte sind inzwischen unterrichtete heidnische Philosophen vergangen die Bruderschaft des Mannes, und weil christliche Theologen anfingen, es zu predigen, mit leidenschaftlicher Inbrunst. Doch streben zivilisierte Nationen heute immer noch dazu finden Sie einen _modus vivendi_, der vielleicht ein Ende zu Streit setzt und vielleicht ermöglicht, sie, die zusammenlebten. Der _jus gentium_ oder sein modernes Gegenstück, ist, ach! immer noch in seinen Rudimenten. Um Mißverständnis an diesem Punkt zu begegnen, ist es gesund, anzugeben, daß, in alle oben erwähnten Tatsachen anführend, beabsichtige ich nicht, mich zu streiten, daß es abnormal ist, und eine unerwünschte Sache ist, die die Waage der Gerechtigkeit, zu Zeiten, sollte, weighted in Tauchern Wege. Ich behalte nicht bei, daß die Verteilung von gewöhnliches Gutes sollte auf das Prinzip strenger Unvoreingenommenheit weitergehen. Das, was möglich ist und in diesem Feld wünschenswert ist, ist nichts zu sein,
| <- | Contents | -> |