Kapitel 8
Änderung war eine Ungeheuerlichkeit so unfein, daß kein Denken Amerikaner dreißig jahrelang hätte es als eine Möglichkeit betrachtet. Es ist nicht nur ein Verbrechen gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, und nicht nur ein Verbrechen gegen den ganzen Geist unseres Bundesstaatlichen Systemes, aber ein Verbrechen, gegen die ersten Prinzipien vernünftiger Regierung. Der Gegenstand von das Verfassung der Vereinigten Staaten ist zu imbed nach dem organischen Gesetz davon das Land bestimmte Prinzipien und bestimmte Anordnungen für das Machtverteilung, die darauf auf eine eigene Weise binden wird, Generation nach Generation der amerikanischen Leute. Einmal damit imbedded, es erweist sich vielleicht, durch alles kurze einer Revolution unmöglich zu sein, zu bekommen, sie aus, obwohl eine sehr große Mehrheit der Leute sollte, wünschen Sie zu machen, damit. Wenn Gesetze, die das gewöhnliche persönliche Verhalten der Individuen regulieren, dazu sind, wird auf diese Art verschanzt, eine der ersten Bedingungen für Respekt für Gesetz fällt notwendigerweise zum Boden. Diese praktische Maxime, die ist, immer appellierte dazu und appellierte richtig dazu, im Namen von ein unpopulär, Gesetz, die Maxime der, wenn das Gesetz schlecht ist, daß der Weg, es zu bekommen, der aufgehoben wird, dazu ist, gehorchen Sie ihm und setzen Sie es durch, verliert seine Rechtsgültigkeit. Wenn eine Mehrheit nicht kann, heben Sie das Gesetz auf, wenn es vollkommen vorstellbar, und sogar wahrscheinlich ist,, diese Generation, nachdem Generation vielleicht ohne den Willen davon überholt hat, das Mehrheit, die eine Chance hat, in Wirkung gesetzt zu werden, dann ist es dazu müßig erwarten Sie intelligente freie Männer, sich unten auf sanftmütiger Unterwerfung dazu zu verbeugen sein Vorschriften. Außer der Frage der Verteilung von Regierungs- Mächte, es war bis vor kurzem eine Sache des Kurses zu sagen, daß das Zweck der Verfassung war die Minderheitenrechte zu schützen. Daß es je genau zum gegenüberliegenden Zweck pervertiert werden könnte, zu
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