Kapitel 24
die Art von der Prüfung von nationaler Zustimmung, die keinen solch vorausgehen, sollte, bleibende und radikale Änderung in unserer Verfassungsmäßigen Organisation. Dieses ist besonders wahr, weil Nationales Verbot entfernt nicht eben war, eine Mündung in der vorausgehenden Wahl, noch in irgend früher. All diese Sachen müssen unser Urteil des moralischen Gewichtes gewogen werden, das befestigt werden sollte, zur Adoption der Achtzehnten Änderung; aber es gibt noch ein Aspekt von dieser Adoption, die wichtiger ist. Der ernsteste Vorwurf welcher befestigt zu dieser unglücklichen Tat, dem einen, der am tiefsten verursacht, betreffen Sie unter denkenden Bürgern, erzählen Sie zu keiner Nebensächlichkeit Merkmal des Verbot manoevres. Die wesentlichen Schwierigkeiten lagen darin ein bedauernswerte Abwesenheit irgendeines allgemeinen Verständnisses für den Ernst von das Machen von einer lebenswichtiger Änderung in der Verfassung, unvergleichlich das Lebenswichtigste, welchem ist es je ausgesetzt worden, und von der ernsten Verantwortung von jenen auf das die Entscheidung lehnte, das zu machen oder nicht zu machen Änderung. In sogar Zeitungen, in denen einer erwarten würde, als eine Sache von Kurs, dem diesem Aspekt der Frage ernsthaft imponiert werden würde, auf ihren Lesern wurde es so sehr als es über draußen als eine Regel herübergereicht eine Erwähnung. Und dies ist nicht alles. Eins dem wissendsten und meisten erfolgreich mit den Geräten der der Verband und seine Anhänger ständig gemachte Verwendung von war die Funktion des Kongreßes als es darzustellen, das Sein bloß das die Frage nach dem Staat einzureichen, Gesetzgebende Gewalten; als ob der Durchgang der Änderung von einem zweidrittel Wahl des Kongreßes deutete notwendigerweise keine Zustimmung an, aber nur ein Bereitschaft, um die Sentimentalität der mehrerer Staaten entscheiden zu lassen. Von Kurs, so eine Sicht ist absurd; natürlich, wenn solchen wären, das Zweck vom Verfassungsmäßigen Verfahren dort wäre keine Anforderung
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