Kapitel 78
und alle anderen Gerechtigkeiten des Friedens, Bürgermeister, Sheriffs, Gerichtsvollzieher, und ander Offiziere von jeder Stadt, Stadtbezirk oder Privileg werden bisweilen, als oft, wie Bedürfnis verlangen wird, Marke fleißige Suche und Anfrage von total alten, arme, und unfähige Personen, die leben, oder von Notwendigkeit wird dazu gezwungen leben Sie von Almosen der Wohltätigkeit der Leute; und solche Suche machte, die sagten Offiziere, jedes von ihnen innerhalb der Grenzen ihrer Behörde, wird haben Macht, nach ihren Ermessen, zu ermöglichen, innerhalb solcher Grenzen zu betteln, als sie werden Sie ernennen, werden solchen der gesagten unfähigen Personen als sie denken zweckmäßig; und, um jedem solchen unfähigen Bettler Gebot nachzugeben, durch sie ermöglichten, daß keines von ihnen ohne die Grenzen, die so ernannt werden, betteln wird, zu ihnen. Und weiter werden sie zu jeder solchen Person liefern, ermöglichte so ein letter, der den Namen dieser Person enthält, das Ablegen Zeugnis, daß er befugt ist, zu betteln, und die Grenzen, innerhalb deren er ernannt wird zu betteln, der gleiche Brief, mit der Versiegelung den hundert versiegelt zu werden, Vergewaltigung, wapentake, die Stadt, oder Stadtbezirk, und abonnierte mit dem Namen von einer der gesagten Gerechtigkeiten oder Offiziere obenerwähnt. Und wenn irgendeine solche unfähige Person in irgendeinem anderen bettelt, Stelle als innerhalb solcher Grenzen, dann die Gerechtigkeiten des Friedens und alles ander die Offiziere und die Minister des Königs, werden Sie durch ihre billigen Ermessen, bestrafen Sie alle solchen Personen von Inhaftierung in den Aktien, neben dem Raum von zwei Tagen, und sie zu geben, paniert nur und Wasser zwei Nächte." Weiter, "wenn irgendeine solche unfähige Person, die ohne eine Genehmigung Bettelte,, nach dem Ermessen der Gerechtigkeiten des Friedens wird er nackt ausgezogen werden von der Mitte empor, und flitzte innerhalb der Stadt, in der er gefunden wird,, oder innerhalb irgendeiner anderen Stadt, wie es gut scheinen wird. Oder wenn es nicht ist,
| <- | Contents | -> |