Kapitel 72
Erwähnung, beim Abendessen, seine Absicht vom Gehen. Er befestigte sich dazu unser Partei, und, in den Intervallen vom Tanzen, nahm jede Gelegenheit davon wahr das Unterhalten mit mir. Diese waren aber nicht viel; für Major Sanford dienstbeflissen ausgeschlossen die Möglichkeit meines Seins, die sehr von keinen engagiert wird, einer anderer. Wir reichten den Abend sehr angenehm herüber; aber der Major importunity war ganz lästig, als wir nach Hause zurückkamen. Er bestand darauf mein Erklären, ob Herr Boyer wirklich meine Zuneigungen besaß, und ob ich beabsichtigte, mich ihm zu verleihen, oder nicht. "Wenn", sagte er, "Sie, antworten Sie mir mit einem Ja, ich muß verzweifeln; aber wenn Sie nicht haben, absolut beschlossen gegen mich werde ich immer noch hoffen, daß mein Beharren, gewissenhafter Eifer, meine treue Liebe, darf bei letztem, wird belohnt." Ich sagte ihm, daß ich war unter keiner Pflicht, ihm irgendein Konto von meiner Veranlagung zu geben zu einem anderen, und daß er sich an die Begriffe unseres Geschenks erinnern muß, Verband, zu dem er abonniert hatte. Ich bat ihn deshalb zu verzichten, das Thema jetzt, wenn ewig nicht. Er fragte meine Verzeihung, wenn er gewesen wäre, unverschämte, aber gewünscht Erlaubnis, seine Bitte zu erneuern, die ich erhalten würde, seine Besuche, seine freundlichen Besuche. Ich antwortete, daß ich dieses nicht gewähren konnte,, und daß er sich, nicht ich, beschuldigen muß, wenn er ein unwillkommener Gast dabei wäre, Allgemeinen Richman's. Er beklagte die Vorurteile, die meine Freunde hatten, aufgesaugt gegen ihn, aber bildete sich ein, daß ich war, liberaler als von ihnen ohne irgendeinen positiven Beweis des Tadels, als es, beeinflußt zu werden war unmöglich, daß sein Verhalten gegenüber mir je davon abweichen sollte, das strengste Regeln von Ehre und Liebe. Was werde ich jetzt sagen, mein Freund? Dieser Mann zu einer angenehmen Person hat superadded anmutige Manieren, eine liebenswürdige Laune und ein Vermögen genügend um die Vergnügen an allen angenehmen Arten von gesellschaftlichem Leben zu versichern.
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