Kapitel 18
xxxvii, wird es "i ccondae Corcaige ataid na Desi Muman angegeben." Nicht nur Imokilly außer aller HG. Korken, östlich von Queenstown [Cobh] und nach Norden zu das Schwarzwasser, scheint Mochuda's Gerichtsbarkeit anerkannt zu haben. Bei Rathbreasail dementsprechend, teste Keating, mit der Genehmigung des Buches von Cloneneigh, die Diözese von Lismore wird gemacht, sich Wahrscheinlich zu Cork,-zu erstrecken über den gegenwärtigen Baronien von Imokilly, Kinatallon, und Barrymore. Das Teil wenigstens von Condons und Clangibbon wurde ebenso eingeschlossen, ist inferrible von der Tatsache, daß, so spät wie das sechzehnte Jahrhundert Besuche, Kilworth, die von Colman Maic Luachain gegründet wurden, rangierten als es ein Pfarrbezirk in der Diözese von Lismore. Weiterer Beweis, der in die Gleichen zeigt, Richtung wird von Clondulane möbliert, & c., stellte im Geschenk dar Leben wie innerhalb Carthach's Gerichtsbarkeit. Die Regel von St. Carthach ist einer vom wenigen alten Iren sogenannt mönchische Regeln, die überleben. Es ist weniger eine "Regel", als der Letzt, in der Wirklichkeit wird jetzt verstanden, als eine Folge von christlichen und religiösen Ratschlägen gezeichnet auf durch einen geistigen Meister für seine Jünger. Es muß nicht sein verstanden davon, daß jedes religiöse Haus es nicht formell hatte, Regulierungen. Das Letzte scheint aber darauf zum größten Teil abgehangen zu haben, das der Geist von Abt, Wille oder Diskretion. Die bestehenden "Regeln" sind darin reichlich vorhanden Anspielungen auf vergessene Praktiken und Sitten und, dazu hinzuzufügen ihr Dunkelheit, ihre Sprache ist sehr schwierig, manchmal, wie das Sprache vom Brehon Laws, unverständlich. Die Regel schrieb dazu zu Mochuda ist bestimmt ein Dokument großen Altertumes und hat vielleicht gut ausgegangen vom siebten Jahrhundert und vom Autor dessen Name es Bären. Die Tradition von Lismore und tatsächlich von der irischen Kirche ist Konstante darin, es ihm zuzuschreiben. In Kopien der Regel wird gefunden
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